Barrierefrei ins Netz erhält in Zukunft
einen immer höheren Stellenwert.
Mit der Einführung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informations-technik nach dem Behindertengleichstellungesetz vom 17. Juli 2002 - kurz
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV - wurden die Behörden der
Bundesverwaltung verpflichtet, ihre Internetseiten auch für behinderte Menschen zugänglich zu machen. Diese barrierefreien Internetseiten als behinderten oder gar blindengerecht zu beschreiben, wäre jedoch zu kurz gegriffen.
Von einer barrierefreien Umsetzung profitieren alle Nutzer, da sie allgemein
den Zugang zu einer Internetseite und ihren Inhalten optimiert.
Wir beraten Behörden und Firmen bei der Umsetzung barrierefreier sowie
bei der Anpassung vorhandener Internetseiten. Die Umsetzung erfolgt nach
der BITV und wird mit Hilfe geeigneter Testprogramme überprüft.